Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hendrik Deipenbrock, Herkentrup 16, 48329, Havixbeck – Nachfolgend als Vermieter bezeichnet

1.

Für alle Geschäftsvorgänge, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Geschäfts- und Mietbedingungen. Diese gelten somit auch für alle  künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber (nachfolgend als Kunde oder Mieter bezeichnet) haben keine Gültigkeit und werden hiermit widersprochen. Erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung, mittels Fax oder per E-Mail sind für den Auftraggeber bindend, für den Vermieter jedoch erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung seinerseits. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führt der Vermieter diese nur aus, wenn er sie ebenfalls bestätigt. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.

2.

Der Auftraggeber erwirbt keine Eigentumsrechte an den Mietgeräten des Vermieters.
Eine Weitervermietung ist nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters möglich.

3.

Bei Verlust oder Schäden am Vermieteten haftet der Mieter für 100% des Wiederbeschaffungswertes.

4.

Wird ein schriftlicher Auftrag weniger als 1 Tag vor Mietbeginn vom Mieter storniert, ist der Mieter zur Zahlung in Höhe von 100%, bei Absage bis 1 Woche vor Mietbeginn zur Zahlung in Höhe von 75% und bei Absage der Veranstaltung bis 2 Wochen vor Mietbeginn zur Zahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises verpflichtet, es sei denn, es wird ein Ersatztermin zu einem späteren Zeitpunkt (maximal innerhalb 6 Monaten) vereinbart. Sollte bei vereinbarter Anlieferung durch den Vermieter ein Eintreffen des Personals des Vermieters aufgrund höherer Gewalt, Unmöglichkeit oder persönlicher Härtefälle nicht oder nur verspätet möglich sein, wird der Vermieter ausdrücklich von einer Konventionalstrafe befreit. Die Befreiung trifft bei höherer Gewalt ebenfalls den Mieter. Versäumt der Mieter, einen Auftrag rechtzeitig schriftlich zu stornieren, ist der Vermieter berechtigt, den vollen vereinbarten Mietpreis zu berechnen.

5.

Wird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverständnis überschritten, so berechnet der Vermieter  jeden angefangenen Tag als vollen Tag. Sofern durch die nicht vereinbarungsgemäße Rücklieferung dem Vermieter nachweislich Schaden entsteht, ist vom Mieter darüber hinaus Schadenersatz zu leisten.

6.

Der Mieter verpflichtet sich, die entliehenen Geräte ordnungsgemäß zu behandeln und sichert dem Vermieter zu, die gemieteten Gegenstände in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben und sie nur von entsprechend fachlich eingewiesenem Personal transportieren, aufbauen und bedienen zu lassen. Den Anweisungen bezüglich der Mietgeräte und Sicherheitsvorschriften sind zu befolgen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Mieters, es sei denn, dass der Vermieter die Lieferung mit eigenen Transportmitteln selbst vornimmt.

7.

Der Mieter verpflichtet sich, über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestens und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben, das Mieteigentum vor jeglichen Zugriffen Dritter zu schützen und den Vermieter sofort telefonisch zu unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze des Mieteigentums trägt der Mieter. Das gleiche gilt für den Schaden, der dem Vermieter durch Ausfall seines Mieteigentums aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen beim Mieter entsteht.

8.

Die Übernahme der Mietgeräte durch den Mieter gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes.
Für später auftretende Schäden und damit verbundenen Folgen übernimmt der Vermieter keine Haftung.

9.

Bei Ausfall eines oder mehrerer Mietgeräte hat der Mieter dem Vermieter dies unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter wird nach Kenntnisnahme kurzfristig versuchen, das oder die betreffenden Geräte in Stand zusetzen oder entsprechend auszutauschen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Ein unverschuldet ausgefallenes Gerät wird nicht berechnet, wenn es vom Vermieter nicht ersetzt werden kann. Für ein etwaiges Nichtfunktionieren der Mietgeräte nach einer Koppelung mit nicht vom Mieter gestellten Geräten seitens des Mieters, haftet der Vermieter unter keinen Umständen. Der Vermieter behält sich im Servicefall vor, ggf. anfallende Fahrt- und Arbeitskosten des Technikers zu berechnen.

10.

Bei der Rückgabe durch den Mieter werden die Mietgeräte in Gegenwart des Mieters oder seines Beauftragten sofort eingehend auf Schäden geprüft und diese schriftlich angezeigt und dokumentiert. Stark verschmutzt zurückgebrachte Mietgeräte werden auf Kosten des Mieters gereinigt!
Bei Abholung der Mietgeräte am Veranstaltungsort durch den Vermieter, hat der Mieter Gelegenheit zu geben, die Mietgeräte auf Schäden zu überprüfen, andernfalls bestätigt der Vermieter nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält sich in diesem Fall ausdrücklich vor, die Geräte im Lager eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.

11.

Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen, auch wenn, z. B. durch Ausfall eines Mietgerätes, die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweispflicht für Schadensgrund und -höhe.

12.

Eigenmächtige Reparatur-Eingriffe und -versuche am Mieteigentum sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung trägt der Mieter die Reparaturkosten in voller Höhe. Bei Schadensanzeigen nach der Veranstaltung kann der Mieter keine Mietminderungsansprüche mehr stellen. Mietminderungsansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Mieter angemessene Zeit und Gelegenheit verweigert, den oder die Mängel zu beseitigen oder  wenn sich herausstellt, dass der Ausfall von Mietgeräten z. B. auf Überlastung, einen Stromausfall, eine zu gering ausgelegte Stromversorgung oder durch unsachgemäße Eingriffe vom Mieter oder von Dritten zurückzuführen ist.

13.

Für die notwendige Stromversorgung hat der Mieter zu sorgen. Der Mieter trägt die Haftung für die Stromversorgung.

14.

Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung in Bar, oder innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. Schecks werden nur erfüllungshalber und unter Vorbehalt angenommen.

15.

Erfüllungsort sowie der zuständige Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Havixbeck. Maßgeblich ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden.

16.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen rechtsverbindlich, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende, die den ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck sichert.